Die Würde des Menschen wird verletzt, wenn er daran gehindert wird, seine Meinung zu äußern, privat oder öffentlich, durch Wort, Schrift, Ton oder Bild, wem gegenüber auch immer. Meinung und die Freiheit zur Meinungsäußerung sind Konstitutionsprinzipien der Demokratie. Zur Meinungsfreiheit gehört auch, dass man jede geäußerte Meinung zur Kenntnis nehmen kann und darf und die Informationsfreiheit aus allgemein zugänglichen Quellen. Meinung ist der Beitrag zu Wahrheit und Richtigkeit. Sie muss sachlich sein, aber die Sachlichkeit verantwortet, wer sich äußert. Alles andere ist Bevormundung.
Wenn die Bürger sich nicht äußern können, dürfen oder wollen, nehmen sie an der Willensbildung des Volkes nicht teil. Der Volkswille, der allgemeine Wille, der sich in den Gesetzen manifestiert, begründet die Verbindlichkeiten, die ein freies Leben im Gemeinwesen erst ermöglichen.