Kernindustrie

Tiefe Einblicke unter den elitären Rock

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Associated Press sind Medienterroristen – Der absolute Beweis!

Veröffentlicht von kernindustrie am 20. November 2013
Veröffentlicht in: Medienterroristen und 9/11. Schlagwort: 11 september, 911, Antiterror Lüge, AP, Associated Press, Fotoforensic, Fotoforensik, nine eleven, Terrömärchen, Terrorlüge. Hinterlasse einen Kommentar

(kid/cos) – Da ich mich auf dieser Seite speziell einem Thema widme und zwar 9/11 und dem terroristischem Dreckspack das dort hinter steckt, ist mir kein Weg zu weit und kein Umstand zu groß, die Beweise dingfest zu machen.

So erinnerte ich mich an eine Webseite, die sich ausschließlich mit der Fotoanalyse beschäftigt. Das schöne daran ist, man muss keinen Gutachter losjagen für viele Tausend Euro, sondern einfach nur das Bild hochladen und fertig. So erspart man sich nicht nur Geld, sondern auch kostbare Zeit.

Wie in diesem Beitrag bereits beschrieben wurde, sind die zusammenhänge einer Medienverschwörung gegen den freien Menschen kaum mehr zu übersehen, gar offensichtlich. Leider ist es so, das die Zahl der stillen Gaffer die Zahl der Mitwirkenden weit übertrifft. Dieser Blog hat zwar bisweilen nur 200 Leser pro Tag, aber das ist ein akzeptables Maß für die hier geleistete Arbeit. Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen. War schon immer so, wird sich so schnell auch nichts dran ändern.

Also habe ich gestern die Fotoforensik mal um ihr Argument bemüht. Zweifelsohne ein starkes. Was ich dann sah, das muss ich niemandem erzählen. Denn es reicht völlig aus, wenn man es selbst sieht. So sagt ein Bild doch mehr als tausend Worte, nachdem es aus der Fotoforensik kommt.

Deutlich erkennbares manipuliertes Bild der Associated Press (AP)

Auf diesem Bild lässt sich direkt erkennen „Halt Stop – hier stimmt etwas nicht“. Denn das Bild ist völlig verkörnt/verpixelt, was ein sicheres Zeichen für eine Bearbeitung/Manipulation ist. Betrachten wir den Abschnitt, also den Part wo das Flugzeug abgebildet ist (unteres verpixeltes Bild in Schwarz Weiß – links mittig), erkennen wir weiße aufgesetzte Pixel. Das darf normalerweise nicht sein. Denn Originalobjekte zeichnen sich in der Fotoforensik immer deutlich ab, trotz der vielen Filter, die hier eingesetzt werden. Das selbe kann man eigentlich mit allen Bildern aller Nachrichtenagenturen machen, wenn man Zeit und Lust dazu hat.

Betrachten wir nun das „Originalfoto“. Denn hat man den Videobeweis, erübrigt sich die Frage, ob dieses Bild echt ist oder nicht. Hier erübrigen sich auch ab jetzt jegliche weiteren Kommentare.

Viel Spaß fortan mit dem Gedankenkino und dem Antiterrormärchen. Made by USA und Bundesregierung. (sic!)

Originalbild – Auf diesem Bild deutlich zu erkennen – Die NORAD Rakete

Und das Copyright natürlich auch drunter gesetzt, obwohl einem das Bild nicht gehört. Ein schöneres Eigentor, das kann man gar nicht schießen.

Und das Copyright natürlich auch noch fein säuberlich darunter gesetzt, obwohl einem das Bild  überhaupt nicht gehört. Ein schöneres Eigentor, das kann man gar nicht schießen.

Und zu guter letzt,das ganze nochmal nebeneinander, der besseren Ansicht wegen.

Der Fotoforensische Beweis der Manipulation durch die Associated Press (AP)

Der Fotoforensische Beweis der Manipulation durch die Associated Press (AP)

Linkverweise:
Thread Repubblica.it 
(dort auf der Webseite die Bilder kopieren)
und hier Hochladen: Fotoforensik
Thread AP/DPA/SZ des Terrorismus überführt

Von Dummschwätzern und Plagegeistern – Mal schonungslos und offen und ehrlich gesagt …

Veröffentlicht von kernindustrie am 19. Dezember 2013
Veröffentlicht in: Medienterroristen und 9/11. Schlagwort: 11 september, 11 September 2001, 9-11 facts info, 911, Faktencheck 9/11, Inside 9/11, Medienhure, nine eleven, Paul Schreyer, Paul Schreyer Autor. Hinterlasse einen Kommentar

(kid/arno) – Ich finde es immer sehr ernüchternd wenn dann die Buchautoren daher kommen und die Wahrheit über den 11 September in die Masse blasen wollen. Selbstverständlich nur ihre, dann meist auch nur die Halbe.

Um ehrlich zu sein, bekomme ich dabei leichte Hassattacken!

So fand ich heute beim „sörfn“ wieder eine Veranstaltung, die mich persönlich eher an Leichenfledderei erinnert als daran, die Wahrheit unter die Menschen zu bringen. Dieser Weblog hier ist wohl einer der 10 im gesamten WWW, welche die Wahrheit schonungslos für jeden auf den Tisch legen, zum „von allen Seiten betrachtet werden“.

Leider hat es den Anschein, als wollten die Menschen belogen und betrogen werden …

Quelle

Auch ein Ken Jebsen (Citizen Ken) als auch ein Jürgen Elsässer wissen, was damals wirklich passiert ist, der Homilius Verlag noch mehr. Also was soll das? So kann man hier klar und deutlich festhalten, das es im eigentlichen nur um das Verkaufen der Bücher geht und um das Quacksalben selbst, die 5 Minuten Ruhm. Nun haben ich und das Team damit ein äußerst großes Problem damit, wenn das Geld, der Prunk und der Reichtum, der menschliche Ehre vorgezogen wird. Deshalb gibt es hier an dieser Stelle medial, verbal und virtuell, schon mal vorab was „volles Pfund“ in die Fresse!

Und dann betreibt dieser Fraggle auch noch eine Webseite, auf der er uns allen die reine halbe Wahrheit erzählt. Hauptsache das nächste Buch ist bereits in Arbeit.

http://911-facts.info/deutsch.html

 

Golem: Gericht weist Massenabmahnungen als Rechtsmissbrauch zurück

Veröffentlicht von kernindustrie am 19. Dezember 2013
Veröffentlicht in: Abmahnabzocke. Schlagwort: Abmahngesetz wird missbräuchlich verwendet, Abmahnwelle, Gericht weist Massenabmahnungen als Rechtsmissbrauch zurück, in acht Tagen 199 Abmahnungen, Massenabmahnung, Oberlandesgericht Nürnberg, OLG Nürnberg. Hinterlasse einen Kommentar

Geklaut bei Golem.de

Wenn in acht Tagen 199 Abmahnungen verschickt werden, kann das ein Missbrauch des Rechts sein. So urteilte nun das Oberlandesgericht Nürnberg. In dem Fall ging es um den Streit zwischen zwei Unternehmern wegen eines fehlerhaften Facebook-Impressums.

Das OLG Nürnberg hat in einem Urteil bestätigt, dass das Verschicken von Abmahnungen in großer Zahl unter bestimmten Voraussetzungen Rechtsmissbrauch sein kann. Geklagt hatte ein Unternehmen, das vom Abmahner wegen eines fehlerhaften Impressums auf der firmeneigenen Facebook-Seite belangt worden war.

Anders als bei den gerade wieder zahlreich verschickten Abmahnungen an Privatpersonen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverstöße ging es hier also um den Streit zwischen zwei Unternehmen. Das ist auch der Bereich, für den die Abmahnung ursprünglich vorgesehen war, nämlich das wettbewerbsschädigende Verhalten eines Unternehmens eben ohne Beschäftigung eines Gerichts unterbinden zu können.

Dabei spielen die Größenordnungen der Firmen laut dem aktuellen Urteil eine Rolle: Das Unternehmen, das die Abmahnungen bei einem Anwalt veranlasst hatte, bestand erst seit einem Jahr, hatte ein Einlagekapital von 25.000 Euro und nur 41.000 Euro Umsatz. Durch die von den Richtern als „Abmahnwelle“bezeichneten Schreiben, die mit negativen Feststellungsklagen hätten beantwortet werden können, sei der Firma aber ein Prozesskostenrisiko von mindestens 250.000 Euro entstanden.

Durch die Abmahnungen, die mit je 265,70 Euro dotiert waren, hatte die Firma zudem insgesamt Forderungen von 52.874,30 Euro erhoben. Die Richter stellen daher fest: „Das heißt, den bis zu den Abmahnungen in Rechnung gestellten Forderungen standen allein Forderungen des Prozessbevollmächtigten der Klägerin aus den Abmahnungen in Höhe von über 52.000,00 Euro gegenüber, was für sich allein schon auf Rechtsmissbräuchlichkeit schließen lässt.“

Zudem, so die Richter, könne das abmahnende Unternehmen an den fehlerhaften Impressen „kein nennenswertes wirtschaftliches Interesse haben“, es handle sich nur um „Formalverstöße“. Abschließend urteilt das Gericht:„Dass durch das Unterlassen eines vollständigen Impressums auf der Facebookseite der Abgemahnten der Klägerin nennenswerte Wettbewerbsnachteile entstehen können, ist nicht ersichtlich.“

Redtube Abmahnwelle – Gerichte müssen für Anwaltskosten aufkommen!

Veröffentlicht von kernindustrie am 19. Dezember 2013
Veröffentlicht in: Abmahnabzocke. Schlagwort: abmahnung porno, Abmahnung streamimg, Abmahnwelle, Abzocker, Abzockerei, Amtshaftungsklage, Land Berlin, Land NRW, LG Köln, Redtube, Retdube. Hinterlasse einen Kommentar

(kid/ana) In Köln (und Berlin) läuft derzeit einiges schief. Sollte sich bewahrheiten, dass das LG Köln tatsächlich so dumm gewesen sollte, die Streaming-Fälle mit den Filesharing-Fällen gleichzusetzen oder gar zu verwechseln dann könnte dies verheerende Folgen für die Kölner Justiz und das Land NRW nach sich ziehen. Stichwort: Amtshaftungsklage.

Gerichte müssen Anwaltskosten der abgemahnten zahlen!

Gerichte müssen Anwaltskosten der abgemahnten zahlen!

Quelle

Siffiges Berlin! Ekelalarm in Berlins Gastronomiebetrieben

Veröffentlicht von kernindustrie am 18. Dezember 2013
Veröffentlicht in: Aus aller Welt. Schlagwort: Berlin, Berlin das Siffloch, Berlin ist ein einziger Hygienemangel, die asozialste Stadt Deutschlands, Drecksstadt Berlin, Hygienemängel in ganz Berlin, Siffstadt Berlin. Hinterlasse einen Kommentar

(kid/arno) Berlin ist und bleibt mit das siffigste, die Deutschland an Städten so zu bieten hat. Da wird abgezogen, beschissen und geklaut. Am liebsten die Touristen und das noch und nöcher. Egal was man dort isst, man muss vorsichtig sein. Ranziges Fett, altes Fett, schwarzes Fett usw.  Die Latte geht da von oben bis unten von links nach recht und einmal queerbeet. Das alles schlägt einem in Berlins Fast Food Gastronomie so entgegen. Nach außen hin sieht alles gut aus. Doch wenn man genauer hinsieht wird man vom Ekel überrascht. Ich habe selbst in Berlin mir oft genug etwas von der Bude oder dem Laden nebenan geholt und mindestens bei jeder 5 . ausser Haus Speise Magenprobleme gehabt oder welche bekommen!

In Berlin essen? Niemals wieder! Berlin selbst ist ein einziger Hygienemangel!

Da spricht die BILD von Berlin und Brandburg und schreibt ganz Plakativ – In Deutschland ist das so. Also da wo ich jetzt wohne, ist das nicht so. Da ist alles sauberer als in Berlin (und Preiswerter). Und irgenwie schmecken die Dinge auch ganz anders, als in Berlin, seltsam.

Vielleicht noch etwas Geschichtsunterricht: BERLIN IST NICHT DEUTSCHLAND!

Dreckiges, siffiges Berlin. You are so sexy, so Prekariat Style und extra ordinary billig!

Quelle

Deutsche Prioritätien – Mutti musste warten – SKANDAL!

Veröffentlicht von kernindustrie am 18. Dezember 2013
Veröffentlicht in: Gedankenbrot. Schlagwort: Angela Merkel streift Bundesbürger, Autobahn 10, Brandenburg, Geheimnisverrat., gepanzerte Limousine, Merkel, Merkel im Tiefflug, Merkel Limousine streift PKW, Potsdamer neueste Nachrichten, Uckermark, Unfall. Hinterlasse einen Kommentar

(kid/cos) Es wird immer bunter, im deutschen Nachrichtenwald.
Es ist witzig mit anzusehen, was für Prioritäten die deutsche Medienindustrie setzt.
Halt du sie doof, ich mach sie dööfer.

Da ist das alles um die Kanzlerin wohl doch nicht so toll wie es den Anschein hat, wenn man Frau Königin Kanzlerin im Walde stehen lässt, näher bezeichnet  an der Tankstelle. Da hat man den Hitler im Frauenkostüm einfach eine halbe Stunde warten lassen. Wahnsinn! Da wuchs die Angst vor dem spontanen Flashmob auf der Autobahn.

Das schlimme ist: WIE KONNTEN DIE MEDIEN DAVON ERFAHREN?
WER WAR NICHT GLEICHGESCHALTET GENUG, WER MUSSTE NOCHMAL ZUM FRÜHSTÜCK ZUR  MUTTI BUNDESKANZLERIN INS KANZLERAMT BESTELLT WERDEN, WER MORGEN SEINEN JOB VERLIEREN?

Das, das, das ist Blasmephie, Skandal, knüpft den Strick und stellt den Galgen auf für diesen Hochverräter! Führt das öffentliche Auspeitschen wieder ein. Dieses „Staatsgeheimnis“ muss gehütet werden, Terrorgefahr, 9/11, Bin Laden, Al Kaida! Nicht auszudenken wenn die Welt mitbekommt, das Oma eine halbe Stunde warten musste. Das ist nicht zumutbar!

Ganz ehrlich? Ihr spinnt doch völlig! Euch hat man ins Hirn geschissen und vergessen abzuziehen ihr Kackvögel und Gesellschaftstrolle!

„Die Olle“ musste, was alle anderen auch manchmal müssen – Warten!

Quelle

Angela Merkel sollte zum Arzt gehen, sie hat Visionen!

Veröffentlicht von kernindustrie am 18. Dezember 2013
Veröffentlicht in: Schublade. Schlagwort: Angela das Merkel, Angela Merkel, das Merkel, die Merkelsche, die Raute, EU, Europa, Helmut Schmidt, IM Erika, Merkel, Visionen. Hinterlasse einen Kommentar

(kid/arno) Es wurde irgendwie alles gesagt!

Mädel, geh mal zum Arzt, näher zu einem Kopfdoktor. Das findet auch Helmut Schmidt.

Recht hat er irgendwie

Schweinereien im Vollbild – Die Porno Abmahn Abzocke der Firma the-archive.ch (Mapped Thread)

Veröffentlicht von kernindustrie am 18. Dezember 2013
Veröffentlicht in: Abmahnabzocke. Schlagwort: Abmahnung, Abmahnwelle Urmann+Collegen, Abzockerei mit Redtube, Accountname the-archive, anwalt, Daniel Sebastian, gericht, Hinterlistige Pornoabzocke, IP, itGuards.net, The Archive ch, WIX Test, Wix.com Homepage Baukastensystem. Hinterlasse einen Kommentar

(kid/cos) – Dieser Beitrag ist auf News.de am 17.12.2013 erschienen.

Nun prüften mehrere Staatsanwaltschaften unabhängig voneinander das erheben von Ermittlungen in der Sache Abzockerei rund um den Pornostream Gucker. Denn wie es den Anschein hat, wurden die Gerichte trotz eindeutiger Rechtslage dazu missbraucht und auf das Glatteis geführt, um eine „sonst rechtlich nicht durchsetzbare Forderung“ (Filesharing-Zu weit gefasste Formulierungen/Nicht Massenabmahntauglich) formal korrekt erscheinen zu lassen. Auch für die Gerichte. Das sollte der weitere große Clou sein.

Denn Gerichte sind ja nach eigenen Angaben selbst völlig überlastet und so stehen diesen Amtsausübenden teils nur wenige Minuten zur Verfügung, über Strafverfahren/Fälle und dessen Verfügung zur Eröffnung eines Verfahrens etc. (recht) zu entscheiden. Wer macht sich dann da schon die Arbeit, genauer hinzusehen, oder die Wahrheit der Aussagen zu Bezweifeln, zumal ja auch eine Versicherung an Eides statt durch die Kanzlei Urmann+Collegen bzw. die Kanzlei Daniel geleistet wurde?

Amtshaftung für Geschädigte – Gerichte zahlen Rechtsanwaltskosten der Abgemahnten!

Quelle

So stellt sich nunmehr heraus, das die eidesstattliche Versicherung ein einseitiger Schwindel war, um einen möglichen Betrug und weitere unbequeme Fragen dahinter zu verstecken und verbregen. Denn so hat man bei der Abgabe dessen gegenüber dem Gericht bzw. den Gerichten, als Anwalt nicht ganz die Wahrheit gesagt. Wohlweißlich deswegen, weil man sonst damit hätte rechnen müssen, nicht an die IP Adressen der Nutzer über den Provider zu gelangen. Das A&O in und an dieser Geschichte, sozusagen das Sahnehäubchen. Ohne diesen Trick – keine Adressen der Provider von Nutzer IPs. Denn dieses war ein „springender Punkt“ in diesem ganzen Szenario. Ohne die richterliche Genehmigungen, hätten die Rechtsanwälte sich bei den Providern auf den Kopf stellen können und hätten keine Antwort erhalten. Also musste man ein klein wenig tricksen. Dieses tat man u.a. also bei der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.

Die Staatsanwaltschaften Berlin und Köln bezweifeln aus eigenen Stücken die Rechtmäßigkeit der gestellten Anträge zwecks Herausgabe der IP Adressen von Internetusern der Provider, welche die Plattform Retdube/Redtube besucht haben sollen.

So findet sich bei Kowabit.de u.a. folgende Meldung

Der Lug und Trug mit Gladii 1.1.3. Augenwischerei, damit keiner Nachfragt. Denn „ein Computer hat immer Recht !“…

Und wenn der Computer dann mal „Ja“ sagt, was gibt es daran dann schon zu Zweifeln?! So muss ein Richter in Deutschland, bzw. müssen die deutschen Gerichte tatsächlich denken. Was für einfältige „N00BS“ kann man da nur sagen. Die wissen gerade einmal,- und das „wenn überhaupt“, wie man einen Treiber installiert und wofür der da ist. Mehr als CD Einlegen ist als Richter nicht. Vielleicht noch brennen. Aber dann endet der Verstand so manchen Richters in Sachen „Computerwissenschaften“.  Und ich glaube ja, Amtsgerichte und deren Richter sind noch voll auf 1,44″ Diskette.

Immerhin handelte es sich  beim Antragsstellenden ja auch um eine Rechte-Verwertungsgesellschaft, der nächste Clou, die Täuschung/das Alibi, von welcher die Anträge zwecks Beschaffung über die Rechtsanwälte zwecks Abwicklung der Abmahnungen gerichtet worden sind. Denn wenn die das mittels ihrer nicht existierenden Software ermittelt haben, dann muss das ja auch einfach stimmen. Denn schließlich hat man das ja so bei der eidesstattlichen Versicherung angegeben, das alles mit rechten Dingen zugegangen sein soll.

Kowabit leistet in dieser Sache ja eine recht saubere Recherche, das kann man so einfach mal stehen lassen. So findet sich dort unter anderem folgendes wieder:

Auf den Punkt gebracht! Hut ab, eine gute und saubere Recherche.

1. the-archive.ch

Im Quelltext gibt es einen Javascript-Baustein der unter anderem folgende Zeile enthält:

var siteHeader = {"id":"c7558eaf-1f3a-4f3e-b288-2318708c62f6", "userId":"6e689ed3-8d15-44ff-a8eb-7450a760eb8b"};
NEU: 
var siteHeader = {"id":"504a61c7-e88a-4555-b5cf-ad4b5e0c0922", "userId":"6e689ed3-8d15-44ff-a8eb-7450a760eb8b"};

2. itguards.net

Die Zeile bei itguards.net, sieht wie folgt aus:

var siteHeader = {"id":"c7558eaf-1f3a-4f3e-b288-2318708c62f6", "userId":""6e689ed3-8d15-44ff-a8eb-7450a760eb8b"};

Aha, da hat also jemand genauer hingesehen. Schauen wir uns das ganze auch einmal genauer an und überprüfen diese Aussage. Die ID im Quelltext von the-archive.ch wollte wohl jemand verändern. Hat wohl nicht ganz funktioniert, wie es den Anschein hat. So stimmen diese getroffenen Aussagen von Kowabit also im Kern.

Aussage Kowabit:
Die Webseite von itguards und the-archive.ch liegen nicht nur beim selben Hostinganbieter wix.com, nein, die Webseiten wurden scheinbar, natürlich rein zufällig, auch auf dem selben Server abgelegt (216.185.152.151)

Pingen wir die Domains noch zum Schluss: CMD geöffnet und ping http://domain.de eintragen und selbst mal eben schnell nachgesehen. Diese Aussage ist also auch korrekt. Somit lassen sich nunmehr Zweifelsfrei die Verbindung zur Scheinfirma herstellen. „Die Scheinfirma“, um mit noch mehr Abmahnungen noch mehr Geld zu verdienen und dieses mal sogar mit höchst richterlichem Segen. Toll im eigentlichen, wie einfach man unseren Rechtsstaat linken kann, bzw. er sich linken und bescheißen lässt.

DER WIX TEST

quelltext archive
DER WIX TEST #1 – THE-ARCHIVE.CH 

quelltext itguards
DER WIX TEST #2 – ITGUARDS.NET 

Mittlerweile ist bekannt, das beide Accounts unter dem Namen User/Accountnamen „the-archive“ betrieben werden. Listig Lustig oder?
„Es ist doch wirklich irrsinnig“ witzig, was bei hochoffiziellen und ach so rechtskonformen Dingen im Internet so zutage kommt, wenn man nur lange und feste genug daran rubbelt!

Troll!

So möchte ich innerhalb dieses Beitrages meine Ausführungen weiter fortführen und entsprechende Recherche um-verlagern, der Übersicht halber. Da wir nun festgestellt haben das es sich bei den Betreibern um ein und die selbe Firma handelt, habe ich mir heute einmal die Firma The-Archive.ch genauer angesehen und spannendes entdeckt.Doch darauf gehe ich später dann näher ein.

Das leidige Thema Pornoabmahnungen ist ja in den letzten Tagen nicht mehr aus der Medienwelt wegzudenken. Daher möchte auch ich einen gesellschaftlichen Beitrag dazu leisten und zusammenfassen, was anderen bisher eventuell entgangen ist, oder entgangen sein könnte. Denn als kleiner Nerd und Netzjunkie findet man allerhand zu gewissen Themen, das anderen nicht so versierten oftmals einfach entgeht, da die Zeit dazu einfach fehlt oder ihnen diverse Tools nicht zur Verfügung stehen, womit wir zur Zeitaufwendung zurück kommen.

Aber letztlich müssen Sie ihn lesen um alles zu verstehen, daher rate ich ihnen vorab zu folgendem: Kochen Sie sich eine Kanne Kaffee, es wird später heute!

So fand ich bei Heise.de ja folgende Aussage eines Internetnutzers:

Ausserdem wurde in einem Post hier darauf hingewiesen, dass
Beteiligte an dieser (nennen wir es mal salopp Abzocke) sogar eine
Scheinfirma gründeten um noch mehr Abmahnungen zu verschicken.

So findet sich bei Heise.de heute folgendes wieder: (Auszug)

Derweil tragen findige Blogger Fakten zu dem Geflecht zwischen der abmahnenden Rechtsanwaltskanzlei U+C, dem Rechteinhaber The Archive AG sowie der itGuard Inc. zusammen, die die Rechtsverstöße ermittelt haben soll. Insbesondere Klemens Kowalski hat für sein Blog kowabit.de recherchiert und erläutert, dass die Beziehung zwischen The Archive und itGuard besonders innig sein muss: Die Web-Auftritte beider Firmen laufen auf demselben Host beim Provider wix.com. Inzwischen bestätigte der Hoster sogar, dass die Domains the-archive.biz, the-archive.ch und itguards.net unter einem Kunden-Account mit dem User-Namen „the-archive“ administriert werden.

Wie Kowalski herausfand, ist itGuards am 21. März 2013 gegründet worden. Bereits am 22. März 2013, also einen Tag nach Firmengründung, war jenes Rechtsgutachten der Anwaltskanzlei Diehl & Partner zur GLADII-Software fertiggestellt, mit dem Rechtsanwalt Sebastian in seinen Anträgen die Fehlerfreiheit der IP-Adress-Ermittlung glaubhaft gemacht hat. All dies verstärkt den Eindruck, dass hier die Vorbereitungen zu einer koordinierten Abmahnwelle getroffen wurden. Die Übertragung der Rechte an den Porno-Videoschnipseln an The Archive erfolgte dann am 18. Juli 2013, eine knappe Woche später sollen bereits die ersten Rechtsverletzungen stattgefunden haben.

Geldflüsse

Dass die Anwaltskanzlei U+C in der Vergangenheit eng mit ihren Mandanten zusammengearbeitet hat, hat jüngst die Piratenpartei nachgewiesen. Sie veröffentlichte Dokumente, die ihr zugespielt wurden. Aus Kontobewegungen gehe hervor, dass „Urmann und Collegen bei Abmahnungen in der Vergangenheit geschäftsmäßig betrogen hat. So wurde – anders als behauptet – dem Rechteinhaber nur ein Teil der anfallenden Anwaltsgebühren in Rechnung gestellt und somit implizit nur ein Teil der Einnahmen als Provision für die Erteilung des Mandats an den Rechteinhaber ausgezahlt“, teilte die Partei am heutigen Dienstag mit.

Also alles doch nur Panikmache?

Mit einem engagierten Blog-Beitrag meldete sich zudem die Kölner Rechtsanwältin Anja M. Neubauer zu Wort, die selbst etliche Mandanten gegen U+C verteidigt hat. Gegen einige Kollegen, die in großer Zahl Abgemahnte vertreten, erhebt sie den Vorwurf, die Angst der Mandanten zu schüren: „Da wird in Kameras gegrinst ‚ja, das ist eine juristische Grauzone‘, um medienwirksam die Panik weiterzuschüren.“ Neubauer weist darauf hin, dass es sich bei der urheberrechtlichen Bewertung von Streaming-Diensten nicht um eine „Grauzone“ handle, es sei lediglich noch keine zivilrechtliche Entscheidung zur Unbedenklichkeit von Streaming-Konsum ergangen.

Heute las ich einen Artikel in der Zeit und natürlich gewisse Kernaussagen auch bei anderen Anwälten. Es sind so einige die versichern, dass das alles noch Jahre dauern wird, bis ein allgemein gültiges Gesetz erlassen worden ist und man die Zeit bis dahin nutzen würde/wollte.

So so, will man das also? Wenn man sich damit mal nicht in das eigene Fleisch geschnitten hat.
So muss doch mittlerweile die Kanzlei Urmann+Collegen um ihr Leben fürchten.
Natürlich riskiert man den dicken Max, wenn dann auch bis zum knallharten Ende.
Doch ich denke, so hart wie man dort erscheinen möchte, ist man in Wahrheit gar nicht. Man denkt nur man sei gerissen, doch die Wahrheit sieht da etwas anders aus. Denn die Wahrheit könnte jede Sekunde vor der eigenen Türe stehen. Und dann gehen vielleicht die Lichter aus. Man sollte den Menschen und die Masse generell nicht unterschätzen oder für doof verkaufen besonders wenn an das Licht gelangt, das diese Kanzlei Urmann und Collegen, selbst nach einem System wirtschaften, das nicht ganz rechts-konform ist. (Siehe Veröffentlichungen der Piratenpartei)

http://www.zeit.de/digital/internet/2013-12/redtube-porno-abmahnung-anwalt-urmann

So heißt es in einem Artikel bei T-Online

Quelle

Die Firma The Archive AG beauftragte also die eigene Scheinfirma itGuards damit, IP Adressen fremder Menschen zu ermitteln , besser unter falschem Vorwand zu „Genrieren“  ( Software Gladii 1.3 ) damit es keinerlei Probleme mit deutschen Gerichten gibt und die Nachfrage des WIE & WOHER erst gar nicht aufkommt oder man diesem schnell Nachkommen könnte, man also somit „ohne Probleme“ an die IP Adressen von Usern gelangt, weil man auf die Dummheit der deutschen Richter und der Starrsinnigkeit der Gerichte hoffte. Also unter Vortäuschung falscher Tatsachen die Gerichte arglistig Täuschen. Nun ist aber ein solches Verfahren keinem IT Profi bekannt, so eine Software noch weniger.

Nun hatte man aber bereits schon mal ein Problem aus der Welt geschafft – Wie kommt man an die Namen hinter den IP Adressen, ohne jedoch selber welche zu besitzen. Denn das erledigte die zum Schein geschaffene Software Gladii und das dazugehörige Unternehmen itGuard.

Nun mussten nur noch IP Adressen generiert werden, um den Deckel auf den Topf zu kriegen. Dazu hat man sich hinterlistiger Weise eines Tricks bedient. Man hat Redtube nur als Pseudoplattform gewählt um überhaupt eine öffentliche Plattform aufzeigen zu können, wo die kriminellen Handlungen ausgeführt worden sein sollen.

Womit ich auch gleich beim nächsten Punkt wäre, auf welchen ich gerade von großer Hand beim Recherchieren aufmerksam gemacht wurde:
So findet sich bei der Kanzlei WBS innerhalb eines dort verfassten Beitrages unter anderem folgendes wieder:

In einem jetzt veröffentlichten bemerkenswerten Beschluss vom 14.11.2011 (Aktenzeichen I–20 W 132/11) stellt das Oberlandesgericht Düsseldorf fest, dass eine von der Hamburger Kanzlei Rasch verschickte Abmahnung zu pauschal verfasst und daher unwirksam ist. Sie ist als völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung anzusehen, für die keinerlei Abmahngebühren verlangt werden könne.

In ihrer Entscheidung gehen die Richter auch darauf ein, dass in der Abmahnung die konkret getauschten Musikstücke hätten bezeichnet werden müssen. Dies war jedoch, zumindest bei den älteren von der Kanzlei Rasch verschickten Abmahnungen, nicht der Fall. In dem Verfahren entschied das Gericht über die sofortige Beschwerde der Beklagten, mit der sie sich gegen die Ablehnung ihres Antrags auf Prozesskostenhilfe wendete. Der Anspruch auf Prozesskostenhilfe setzt nach § 114 ZPO unter anderem voraus, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet. Das Gericht hatte daher zu prüfen, ob der Anspruch der Klägerinnen auf Erstattung der Abmahnkosten hinreichende Erfolgsaussichten hat.

Gericht: Abmahnung genügt nicht den Mindestanforderungen

Diese Voraussetzung lag nach Auffassung der Richter in diesem Fall vor, da die Abmahnung den Mindestanforderungen nicht genügte.

Zu diesen Mindestvoraussetzungen gehört auch, dass Beweise für die Rechteinhaberschaft vorgelegt werden. Es genügt nicht, dass lediglich das Anbieten von Musikwerken über eine Internet-Tauschbörse abgemahnt wird. Vielmehr muss der Abmahnende darlegen, dass ihm die entsprechenden Rechte an den abgemahnten Werken tatsächlich zustehen. Vertritt die abmahnende Kanzlei mehrere Rechteinhaber, muss eine eindeutige Zuordnung der Werke zu den jeweils Berechtigten erfolgen.

Das Gericht äußert sich außerdem zu den Rechtsfolgen der Abgabe einer der vorgefertigten – zu weitreichenden – Unterlassungsverpflichtungserklärung. Bezieht sich die vorformulierte Unterlassungserklärung auf das gesamte Repertoire eines Rechteinhabers, muss er eine Liste dieser Werke beifügen. Ansonsten würde das Risiko, dass ein Werk zum Repertoire des Rechteinhabers gehört, auf den Abgemahnten abgewälzt. Dies ist nach AGB-Recht, das auf vorformulierte Unterlassungserklärungen anwendbar ist, als unwirksam anzusehen.

Im Übrigen gesteht der Senat dem Betroffenen auch zu, die Tatsache, dass Musikdateien über seinen Internetanschluss getauscht wurden, mit Nichtwissen zu bestreiten. Dies stellt eine erhebliche Erleichterung für die spätere prozessuale Beweisführung dar. Bislang gingen die Gerichte davon aus, dass die Betroffenen detailliert beschreiben müssen, wer, wann und wo Zugang zu ihrem Internetanschluss hatte. Teilweise gingen die Gerichte – so zuletzt das Amtsgericht München (Urteil vom 23.11.2011 Az. 142 C 2564/11) vgl. http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/kein-computer-kein-wlan-trotzdem-muss-rentnerin-abmahnkosten-wegen-filesharing-tragen-17951/ – sogar so weit, dass die Betroffenen nachweisen mussten, welche Fehler im Rückverfolgungsprozess denn aufgetreten sind bzw. wie sie wohl ins Visier der Ermittlungen gekommen sein können.

So hatte ich gerade folgendes gelesen über die Kanzlei Daniel Sebastian und deren Problemchen bei den deutschen Gerichten. So folgt der Schluß, das man sich diesbezüglich etwas ganz besonderes ausgedacht hatte, auch in Anbetracht des Urteils (Auszug WBS) zuvor. Also musste etwas neues her, eine List, eine gute Tarnung, welche u.a aus Verworrenheit besteht. Was böte sich da hinterlistiger Weise anderes an als …

Die Kanzlei Daniel Sebastian hatte 3 große Probleme, die es zu Meistern galt: Zum einen die des Urteils in Sachen Formulierung mit der Abmahnung, als Zweites die der Allgemein gehaltenen Abmahnung zwecks Massenversandes und als drittes, die Klärung der Fremdstörerhaftung.

Quelle / Screenshot

Die Tracking Falle!

So musste also etwas neues her, da die Gerichte die Welle an Abmahnungen völlig überlastete und man diesbezüglich nun einfach zu genau hinsah. Also dachte man sich etwas aus um das ganze Spiel verworrener zu gestalten. Also mussten Namen her wie Gladii hier und itGuard da und nochsaferundsicherer dort. Klingt toll, hat eine Wirkung und wer würde bei so großen Unternehmen dann schon hinsehen wollen, zumal diese Aufträge dann auch direkt von den Rechteverwertern selbst kämen? Das war es, worauf die Firma The Archive AG spekulierte, wenn nicht gar aus diesem einen Grunde gegründet wurde. Spekulativ zugegeben, aber sinnbringend, wenn man die Fakten 1+1 zusammenzählt.

Anwalt will auch Pornogucker anderer Seiten abmahnen

Zehntausende Nutzer des Sex-Portals Redtube haben bereits eine Abmahnung erhalten. Obwohl das unter Juristen umstritten ist, könnte bald eine größere Abmahnwelle folgen


Quelle

Der Jurist setze auf Streaming als neues Betätigungsfeld, da sich die Abmahnung von Tauschbörsen-Nutzern nicht mehr lohne. Die Nutzer seien vorsichtiger geworden, erklärte Urmann.

Quelle

Anm.: Wie man das macht, ist allen jetzt soweit klar. Man verführt zur Straftat und versucht Anwaltskosten zu generieren, die Kunden also Zwingen „Kunden“ des eigenen Unternehmens zu werden, zumindest wenn man die Sicht und Arbeitsweise der Abmahnanwälte etwas beleuchtet. Das ganze erinnert mich daran, wie in Californien sich Polizeibeamte (weiblich) als Huren verkleiden und ihren Freien auflauern und bewusst eine Falle stellen. So mancher wird sich bestimmt an eine Szene mit Charlie Sheen als Charlie Harper erinnern, wo er in einer Bar nach dem Obulus für gewisse Dienste fragt, nachdem die neben ihm sitzende Dame an der Bar ihm schöne Augen machte und sich reizend anbot und dann durch selbige festgenommen wird, nachdem diese sich als nuttig verkleidete Polizistin erkenntlich machte. Ein wirklich fieses mieses Spiel.

Da ich ja selbst grundsätzlich mit Mindmaps arbeite was Recherchen angeht, bietet sich mir hier optisch bereits nach kürzester Zeit ein kleines Netzwerk das nur darauf abzielt, den Menschen abzuzocken. Es sind also die Gesellschaftstrolle, welche hier wieder ihr Unwesen treiben, die Pestilenz im Volke die nur auf eines ihr Augenmerk richten: Wie können wir unter Zuhilfenahme des (deutschen) Rechtssystems die Menschen auf das Kreuz legen und eine groß angelegte Abzocke so aussehen lassen, als wäre alles rechtlich Konform und voll umfänglich!?“

So stieß ich bei meinen Recherchen auf die Seite einer Rechtsanwältin Andresen, welche selbst nicht sonderlich gut auf derlei Scharlatane innerhalb ihres Berufszweiges zu sprechen ist, besonders nicht auf diejenigen, welche damit ihr Brot tag täglich verdienen, also dem Leid anderer Menschen. So fand ich heraus, das die Firma DigiRights, welche ja ebenfalls ein Bestandteil der Firma DigiSolutions und somit The Archive AG ist, mit in dieses Spiel involviert ist.

Dort liest sich dann folgendes:
(dieser Text dient der Informationsweitergabe und wurde daher zwecks Weiterverbreitung gegen diese Scharlatane kopiert und hier eingefügt) – VOLLAUSZUG

Da meiner Kanzlei eine Vielzahl von Abmahnungen vorliegt, in denen die FirmaDigiRights Administration GmbH als Rechteinhaberin angegeben wird, habe ich – aus gegebenem Anlass – etwas genauer recherchiert, um mehr über diese (vermeintliche) Inhaberin von Urheberrechten zu erfahren – „vermeintlich“ deshalb, weil die meisten Kanzleien, die angeblich von der DigiRights Administration GmbH beauftragt werden, noch nicht einmal eine Vollmacht vorlegen.

Daraus ergibt sich auch der Anlass dieses Beitrags, denn in diesen Fällen bitte ich meine Mandanten grundsätzlich, die modifizierte Unterlassungserklärung per Einschreiben mit Rückschein direkt an den benannten Rechteinhaber zu senden. Im Fall der DigiRights Administration GmbH weise ich meine Mandanten auch darauf hin, dass sie das Einschreiben mit dem Vermerk zurück erhalten werden, dass der Adressat unter der angegebenen Adresse (Elisabethenstraße 43, 64283 Darmstadt) nicht zu ermitteln ist.

Der Versuch, die modifizierte Unterlassungserklärung durch die zuständige Gerichtsvollzieherin zustellen zu lassen, brachte nunmehr ein interessantes Ergebnis, denn die GVZ teilte mit:

Die Recherche einer Rechtsanwältin
Die Recherche einer Rechtsanwältin

Vielleicht sollte man an alle durch die Firma DigiRights Administration GmbH Abgemahnten einen Spendenaufruf verfassen, mit dem Ziel etwas Geld zu sammeln, damit sich die arme GmbH wenigstens einen Briefkasten leisten kann?

Um so interessanter ist die Mitteilung der Gerichtsvollzieherin, wenn man sich den Handelsregisterauszug der Firma DigiRights Administration GmbH ansieht:

Die Recherche einer Rechtsanwältin
Die Recherche einer Rechtsanwältin

Die Lizenzierung von Rechten mag ja von der heimischen Couch aus funktionieren, aber die Produktion von Tonträgern und Bildtonträgern? Selbst wenn der Geschäftsführer der DigiRights Administration GmbH, Herr Eisele, eine entsprechend große Privatwohnung besitzt, warum gibt er dann nicht diese Adresse als Geschäftssitz an, sondern eine Adresse ohne Büroräume und Briefkasten?

Vielleicht, weil Herr Eisele auch Geschäftsführer der DigiRights Solution GmbH in der Elisabethenstraße 43 in 64283 Darmstadt ist? Auch hier hilft der entsprechende Handelsregisterauszug weiter:

Die Recherche einer Rechtsanwältin

Der Geschäftszweck der Firma DigiRights Solution GmbH besteht also in der technischen Unterstützung der Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH. Damit ist die Digi-Group dann komplett.

Klartext: DigiProtect oder DigiRights erwerben das Recht, bestimmte Titel in Tauschbörsen bzw. Filesharing-Netzwerken zu veröffentlichen und die DigiRights Solution GmbH ermittelt mittels spezieller Anti-Piracy-Software die entsprechenden Urheberrechtsverletzungen …. ein Schelm, der Arges dabei denkt …..

Ich gebe ja zu: Meine Erkenntnisse sind nicht neu – bereits 2009 hat „gulli“ einen sehr interessanten Artikel mit dem Titel „Digi Rights Solutions: Abmahnungen einträglicher als verkaufte Musik?“ veröffentlicht. Ein Journalist der Süddeutschen Zeitung hat das Thema dann in seinem Blog aufgegriffen („Verletztes Recht bei DigiRights?“).

Für alle Interessierten: Mit etwas Recherche findet man das in den Artikeln angegebene Dokument noch im Netz – es ist sehr aufschlussreich ….

Zum Abschluss noch ein paar Fakten und Zahlen:

Auf der Website der DigiRights Solution GmbH werden als Partner die Kanzleien Schalast & Partner Rechtsanwälteund Denecke, von Haxthausen & Partner benannt.

Einer durch den Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V. veröffentlichten Liste von abgemahnten Titeln ist zu entnehmen, dass insgesamt über 130 Titel im Auftrag der DigiRights Administration GmbH abgemahnt werden, wobei die GmbH neben den o.a. Kanzleien – insbesondere in den letzten Monaten – auch durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian abmahnen lässt.

Erstaunlich, dass die Einnahmen trotzdem nicht für einen Briefkasten reichen …………

So ist es in der Tat erstaunlich wenn man länger Recherchiert, was man nicht alles über diese dubiosen Herren im Netz findet.
Also habe ich mir einmal die Mühe gemacht, alle Resultate vertrauenswürdiger Quellen optisch anschaulich zusammen zu fassen.

Doch damit sind wir bisweilen noch lange nicht an Ende, sondern befinden uns weitestgehend erst am Anfang. Wie ich sagte nutze ich vertrauenswürdige Quellen. So stieß ich bei meiner Recherche für meine Map auch auf einen schon ein paar Tage zurück liegenden Artikel von Heise:

Die große Abmahnshow ! Alles verdecken und verstecken, so das die eigentlichen Hauptauftraggeber hierzu nicht in das Licht der Öffentlichkeit gelangen. Denn vielleicht könnte dies bereits schon das größte Anzeichen einer Abzocke sein ...

Quelle

Als interessant erachte ich den folgenden Part, wie ich oben bereits beschrieb, wo es darum geht, die Mindesanforderungen gerichtlicher Seits zu erfüllen und gleichzeitig eine effektive Massenabmahnung zu schaffen. Dies gestaltete man meiner bisherigen Ansicht nach so: Man schuf sich hier eigens für diesen Zweck eigene Portale (siehe Wix Hoster – Baustein Webseite) und überwachte diese dort gesetzten Links einfach mittels einer extra dafür geschaffenen Software, oder aber wertete die Logs der Websetien einfach aus. Dafür gibt es bereits einfachste PHP Tools kostenlos im Netz. Man verführte die Nutzer also und schuf Platformen, um diese User dann anschließend und Voll umfänglich begründet, (siehe Oben!) zu belangen. Denn wenn wir den Text genau lesen, wird sich alles weitere in Sachen „Abmahnung genügt nicht den Mindestanforderungen“ wieder spiegeln. Man hat hier also versucht, das Gesetz geschickt auszuhebeln.

Nach einer Recherche der Anwaltskanzlei Weiß & Partner soll der Deutsche Ralf Reichert aus Offenbach Mitglied des Verwaltungsrats des Rechteinhabers The Archive AG sein. Dessen Name und der seiner Firma Intergroove falle seit Jahren in Zusammenhang mit Herrn Moses Pelham und indirekt mit der mittlerweile abgewickelten Firma Digiprotect. Dazu passt, dass die Kanzlei U+C in der Vergangenheit bereits mehrfach für Digiprotect tätig war.

Rechtsanwalt Alexander Bräuer schreibt weiter: „Das Frankfurter Unternehmen Pelhams, für welches die Kanzlei Urmann und Collegen in den vergangenen Jahren unzählige Filesharing-Abmahnungen ausgesprochen hatte, hatte sich von Digiprotect in die Firma „FDUDM2 GmbH“ […] umbenannt, die zwischenzeitlich Insolvenzantrag gestellt hat […] Herr Ralf Reichert als Geschäftsführer von Intergroove und Moses Pelham sind sich seit Jahren durch eine wohl enge Geschäftsbeziehung bekannt; die Kanzlei Urmann und Collegen in deren Mitte.“

U+C machte bereits in Vergangenheit von sich reden. So versteigerte sie etwa im Jahr 2011 offene Forderungen von Abmahnungen illegaler Tauschbörsennutzungen und wollte 2012 die Namen von Nicht-Zahlern aus Abmahnungen auf seiner Webseite öffentlich anzuprangern. Letzteres wurde allerdings vom Bayerischen Landesamt für Datenschutz untersagt.

[Update 9.12.2013 – 21:49] Dem Rechtsanwalt Christian Solmecke liegt nach eigenen Angaben ein Auskunftsbeschluss des Landgerichts Köln vor. Demzufolge habe der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian Auskunft über die Adressen der Nutzer verlangt, der laut Solmecke ebenfalls „offenbar die Schweizer Rechteinhaber The Archive AG“ vertrete. Im Antrag ist laut Solmecke dargelegt, dass zum Ermitteln der IP-Adressen eine Software namens GLADII 1.1.3. von der Firma itGuards Inc. verwendet wurde. Diese Software sei in der Lage, Download-Portale zu überwachen: „Protokolliert wird dabei die IP-Adresse, von welcher der Download auf dem Portal durchgeführt wird, sowie der Zeitpunkt, ab dem die Datei abgerufen wird“, heißt es laut Solmecke in dem ihm vorliegenden Auskunftsantrag, der einem Antrag aus Tauschbörsenverfahren ähnelt.

Da scheine ich wohl voll in das Wespennest gestochen zu haben. Treffer, Bingo! Also habe ich daraufhin einmal nachgesehen, was das denn für eine „AG“ ist, die da durch wenige Personen aus der Schweiz betrieben wird:

The Archive AG, in Bassersdorf, CH-020.3.036.349-0, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 69 vom 11.04.2013, Publ. 7142760). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Reichert, Ralf, deutscher Staatsangehöriger, in Offenbach am Main (DE), Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift; Wiik, Philipp, deutscher Staatsangehöriger, in Bassersdorf, Direktor, mit Einzelunterschrift [bisher: Mitglied des Verwaltungsrates mit Einzelunterschrift].

The Archive AG, in Bassersdorf, CH-020.3.036.349-0, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 69 vom 11.04.2013, Publ. 7142760). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Reichert, Ralf, deutscher Staatsangehöriger, in Offenbach am Main (DE), Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift; Wiik, Philipp, deutscher Staatsangehöriger, in Bassersdorf, Direktor, mit Einzelunterschrift [bisher: Mitglied des Verwaltungsrates mit Einzelunterschrift].

Quelle dieser Information

Schauen wir uns die beiden Gesellschafter der AG einmal genauer an. Zum einen haben wir dort einen gewissen Ralf Reichert auf Offenbach, der auch bereits im deutschsprachigen WWW zu nicht gerade glorreichen Ruhm gelangt ist. Denn eine Google Abfrage bescherte folgendes Ergebnis:

Mitglied des Verwaltungsrates der The Archive AG, Schweiz

Mitglied des Verwaltungsrates der The Archive AG, Schweiz

Des weiteren fällt ein bestimmter Name auf, den Menschen meiner Generation noch etwas mehr sagen dürfte – MOSES PELHAM !
Moses Pelham, ein ein selbst gefeiertes Sternchen in der deutschen Musiklandschaft vor etlichen Jahren. Doch diese Jahre des Glanzes, liegen lange zurück. So recherchierte ich hier in diese Richtung auch ein wenig und stieß dabei auf einen Beitrag des Spiegels aus 2001.

Quelle: KulturSPIEGEL 3/2001

O.k. denke ich mir, soweit erst einmal zur Kenntnis genommen!

So finden sich unter den Gesellschafter der The-Archive AG seit der Gründung 2011 folgende Gesellschafter wieder:
Eine Abfrage führt zu folgendem Ergebnis:

 

Map 1 (18.12.2013)

original 542580a2e5690aec1321154d541fa0ef

Abmahnanwalt Daniel Sebastian versucht mit Verwirrtaktiken recht zu erlangen

Veröffentlicht von kernindustrie am 18. Dezember 2013
Veröffentlicht in: Abmahnabzocke. Schlagwort: Abmahn Abzocker Daniel Sebastian, Abmahnabzocker, Abmahnanwalt Daniel Sebastian, Anwaltskanzlei Daniel Dingeldey Berlin, Daniel Dingeldey, Gladii 1.1.3, itGuard, Kanzlei Diehl und Partner München, Kanzlei Werdermann von Rüden, Miese Abzockspielchen eines Rechtsanwaltes, Miese Spielchen der Abzockermafia, Rechtsanwaltskanzlei Daniel Sebastian, Verwirrtaktik. Hinterlasse einen Kommentar

(kid/cos) Man kommt ja nicht mehr umher um dieses Thema „Redtube.com“, daher habe auch ich mich dessen einmal etwas angenommen und schaue interessiert noch weiter hin. Als ich diese Pressemitteilung las, kam mir sofort ein Satz Putins in den Sinn, wo es um die Syrienfrage und um John Kerry und President Obama ging in welchem er sagte: „Sie lügen aber schön!“ …

Natürlich hat der Rechtsanwalt Daniel Sebastian selbst keine Geschäftsbeziehung zu der Scheinfirma der Scheinfirma. Sondern nur zu einer Scheinfirma. Das sollte dann auch reichen für gewöhnlich. Natürlich könnte man alles behaupten, denn wir sind hier ja schließlich im Internet. Doch wer dieses Blog besucht weiß, dass man sich hier „ausschließlich“ an die Fakten hält. So will auch ich mich dieses Themas weiter annehmen, um hier für den User da draußen einmal etwas Licht ins Dunkle dieser derzeitigen Abmahnwelle der Kanzlei Urmann+Collegen (U+C) in Sachen Retdube zu werfen. Doch alles immer der Reihe nach, denn ich stecke hier gerade mitten in den Recherchen zu diesem Thema und erstelle entsprechend, wie man es von mir gewohnt ist, eine Map für euch alle da draussen im Netz. Denn ein Bild teilt sich eben schneller und prägt sich auch entsprechender ein. Und wenn man anschließend direkt alles im Blickfeld hat, kann man auch als abgemahnter entsprechender re/agieren.

Aber wie gesagt, alles der Reihe nach …

Kommen wir erst zu dem wilden Hände Gefuchtel im Netz und zum „seinen Arsch wieder aus der Scheiße ziehen“, also zu den Kontrahenten in diesem Abmahnscherz.

Interessante Dinge kommen da derzeit an das Licht, wenn man das ganze einmal etwas genauer beleuchtet, wie ich es derzeit mache. Das heißt ich sehe einmal genauer hin, was dieser Rechtsanwalt denn so für hinterfotzige Spielchen mit dem Bürger unter Zurhilfenahme  des deutschen Rechtssystems zwecks Missbrauch, gespielt werden.

So musste ich bei dieser Pressemitteilung ehrlich gesagt ein klein wenig Schmunzeln, denn ich weiß das Sie gelogen ist. Denn man muss folgendes wissen:

Zitat Heise
Derweil tragen findige Blogger Fakten zu dem Geflecht zwischen der abmahnenden Rechtsanwaltskanzlei U+C, dem Rechteinhaber The Archive AG sowie der itGuard Inc. zusammen, die die Rechtsverstöße ermittelt haben soll. Insbesondere Klemens Kowalski hat für sein Blog recherchiert und erläutert, dass die Beziehung zwischen The Archive und itGuard besonders innig sein muss: Die Web-Auftritte beider Firmen laufen auf demselben Host beim Provider wix.com. Inzwischen bestätigte der Hoster sogar, dass die Domains the-archive.biz, the-archive.ch und itguards.net unter einem Kunden-Account mit dem User-Namen „the-archive“ administriert werden.

Wie Kowalski herausfand, ist itGuards am 21. März 2013 gegründet worden. Bereits am 22. März 2013, also einen Tag nach Firmengründung, war jenes Rechtsgutachten der Anwaltskanzlei Diehl & Partner zur GLADII-Software fertiggestellt, mit dem Rechtsanwalt Sebastian in seinen Anträgen die Fehlerfreiheit der IP-Adress-Ermittlung glaubhaft gemacht hat. All dies verstärkt den Eindruck, dass hier die Vorbereitungen zu einer koordinierten Abmahnwelle getroffen wurden. Die Übertragung der Rechte an den Porno-Videoschnipseln an The Archive erfolgte dann am 18. Juli 2013, eine knappe Woche später sollen bereits die ersten Rechtsverletzungen stattgefunden haben.

Nun lasse ich die Netzgemeinde da draußen auch mal ein wenig schmunzeln und natürlich auch nachdenken. Denn 1-1=

Richtig! Eine Null …

Zu guter letzt noch eines vorweg (eine wirklich witzige Satzkonstellation rückblickend)
Ich habe auf dem Blog Kowabit für meine Recherchen ebenfalls ein wenig gelesen und bin zunächst auch sehr angetan, von dessen Ironie zwischen den Zeilen, welche mitunter kaum überlesbar sind. Es amüsiert mich, das möchte ich an dieser Stelle einfach mal da lassen.

Registrar von The-Archive.de & ch ist der Abzocker Anwalt aus (Abzockerstadt) Berlin, Daniel Dindeldey.

Aber wieder zurück zum Thema!
Der Registrar von The-Archive.ch hat auch The-Archive.de registrieren lassen. Darauf hat der Herr Kowalski leider vergessen, hinzuweisen.

Eine lang und gut vorbereitete Abzocke? Vieles deutet darauf hin.

Denn sobald man diese TLD aufruft wird man, wer hätte das gedacht, auf die Seite von The-Archive.ch weitergeleitet. Beide Domains wurden durch jemanden Registriert, der kein Unbekannter in der Berliner Abzocker  Abmahnszene ist.  Nämlich durch einen gewissen Daniel Dingeldey, mit Wohnortangabe Starnberg, in Deutschland Süd.

Alles weitere erfahrt ihr dann aber erst im nächsten Thread, der bereits in Arbeit ist. Und nun schon einmal: „Viel Spaß beim Federn Rupfen„!

Ein weiteres Impressum über Arcor Homepage:
RA Daniel Dingeldey | Essener Straße 3 | 10555 Abzockerstadt Berlin
Fon +49 (0) 30-39 06 37 69 | FAX +49 (0) 30-39 06 37 70 

Die USA lehnen Anti Spionageabkommen mit Deutschland grundsätzlich ab

Veröffentlicht von kernindustrie am 17. Dezember 2013
Veröffentlicht in: Spionage & Überwachung. Schlagwort: Überwachung, CSS, Deutschland, Edward Showden, Edward Snowden, Merkel ausgespäht, NSA, Obama, Rice, Spionage in Deutschland, Spione, Stasi-Methoden, Susan Rice. Hinterlasse einen Kommentar

(kid/mik) – Gelesen bei Junge Freiheit

NEW YORK. Die Vereinigten Staaten von Amerika haben ein Anti-Spionageabkommen mit Deutschland abgelehnt. Einer deutschen Delegation wurden entsprechende Garantien verweigert, berichtet die New York Times. Die Sicherheitsberaterin des Weißen Hauses, Susan Rice, habe dies in einem Gespräch „sehr klar“ zum Ausdruck gebracht, wird ein namentlich nicht genannter deutscher Beamter zitiert.

Aus Sicht der amerikanischen Regierung würde mit einem Anti-Spionageabkommen für das deutsche Territorium ein Präzedenzfall geschaffen, den auch andere Verbündete für sich beanspruchen könnten. In Deutschland laufen derzeit Strafermittlungen gegen den amerikanischen Geheimdienst NSA, der unter anderem das Diensttelefon von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) abhörte. Das ging aus Papieren des ehemaligen NSA-Mitarbeiters Edward Snowden hervor.

Merkel wütend über „Stasi-Methoden“

Als Reaktion hatten deutsche Politiker ein Anti-Spionageabkommen mit den USA gefordert. Die Kanzlerin soll laut New York Times in einem Telefonat mit dem amerikanischen Präsidenten Barack Obama verärgert von „Stasi-Methoden“ gesprochen haben. Im neuen Bundeskabinett wird erstmals ein Staatssekretär für Geheimdienstbelange vertreten sein. Klaus-Dieter Fritsche ist ehemaliger Vizechef des Verfassungsschutzes. Das sei eine Konsequenz aus der NSA-Affäre, kommentierte Merkel die Personalie.

Redtube – Rechtsanwälte haben Benutzer absichtlich in die Falle gelockt, um diese dann Erpressen zu können!

Veröffentlicht von kernindustrie am 17. Dezember 2013
Veröffentlicht in: Abmahnabzocke. Schlagwort: Absichtlich Falle gestellt, Abzocke, Abzockeranwälte Urmann + Collegen, Bauernfänger, Bauernfängerei, Bauernnepp, Bauernnepperei, Betrüger Urmann und Collegen, Blutbad, Erpressung, Fallenstellerei, Gewerbsmäßiger Betrug, Mafia, Morddrohungen, Nepper, Nepperei, Rechtsanwalt Daniel Sebastian ist ein Betrüger, Selbstjustiz, Staatsanwaltschaft Köln, The Archive AG, Zum Teufel schicken. Hinterlasse einen Kommentar

(kid/ana) Interessant ist, was in den letzten Tagen in Sachen Redtube so an das Licht gelangt ist. So weiß man jetzt mittlerweile, das die Kanzlei Daniel Sebastian und die Rechteverwertungsgesellschaft The Archive AG den Internetbenutzern absichtlich eine Falle gestellt haben, um diese damit dann anschließend über Jahre hinweg zur Kasse bitten zu können, bis ein ordentliches rechtskräftiges Urteil in Deutschland ergangen ist, welches den Abmahnanwälten wieder einen Strich durch die Rechnung machen wird.

Da kündigt man noch vorher ganz großkotzig an, das alles NUR ein Testlauf war und bald  noch mehr Abmahnungen folgen – und alle Terrorisiert werden! Ein ganzes Land soll sich nun fürchten (siehe §129a StGB). Und hinterher stellt sich dann auch noch heraus: „Hey, das hat diese Mischpoke ja alles selber eingefädelt!“

Money Money Money, its so funny, its a richs mens world !

Eine größere Falle hätte man sich selbst wohl nicht stellen können. Erst große Fresse an den Tag legen weil man denkt „Wer will uns schon etwas anhaben, wir, die Götter Rechtsanwalt und Gefolge“ und hinterher sich umsehen, was im Lande so passiert. So rechnete man dann wohl doch nicht damit, dass das Echo diesbezüglich so groß werden würde. Letztlich, wo nun immer mehr an das Licht gelangt, werden die Abmahnanwälte immer kleiner mit Hut , diejenigen, die Vorher noch groß tönten.

Nun ist keiner mehr einer von ihnen für andere zu erreichen. Da hat wohl jemand das Fracksausen bekommen!

Und sollte sich herausstellen das es so gewesen ist, wie Golem, IT Experten und diverse andere Medien uns mitteilen wollen, dann hat die Kanzlei Urmann und Collegen, inkl. des Auftraggebers RA Daniel Sebastian ein riesengroßes Problem. „Ein wirklich mächtiges Problem“. Abgesehen von den ganzen Mordankündigungen gegen die Betreiber der Kanzleien und ihre Familien, liegt gerade ein megagroßer Shitstorm und ein sich daraus entwickelnder Netzkrieg in der Luft, der sich zu einem großen Krieg im Reallife gegen die genannten Unternehmen und ihre (Betriebs)Angehörigen entwickeln wird.
Davon ist schon jetzt auszugehen.

Die Kommentare in den (a)Sozialen Netzwerken, sowie in Foren und Blogs sind jedenfalls mehr als eindeutig und diese dort genannten Menschen sollten es besser in den nächsten Jahren tunlichst vermeiden, sich jemals wieder in der Öffentlichkeit zu zeigen. Es wird wohl besser sein, wenn diese „Subjekte“ Deutschland auf kurz oder lang verlassen. Denn wenn diese Betrüger und Bauernfänger auf die falschen Treffen,- und davon ist bereits auszugehen, da die Privatadressen von Rechtsanwälten und Mitarbeitern etc. gerade im Netz publiziert werden, scheint es ein furchtbares Gemetzel und ein ganz schreckliches Blutbad am Ende zu geben.

DIE DOOFEN DEUTSCHEN MACHEN EH NICHTS!

So brüstet man sich damit, das man alle Internetuser, welche die Seite Redtube besucht haben, bald abmahnen wird und dass das alles natürlich vor Weihnachten noch geschehen soll, weil danach ist nichts mehr mit freiwilliger Geberlaune der Abgemahnten. Und gegenteilige Maßnahmen sind auch bereits der Fall. Die Frage ist nun: Wer liegt zuerst unter der Erde!?

Die Frage die sich also offensichtlich stellt ist, inwieweit diese Unternehmen nicht von vorn herein eine abgesprochene Sache miteinander gemacht haben, also gewerbsmäßigen Betrug und Bauernfängerei und Nepp betrieben haben? So stellt sich auch die Frage, ob diesen Personen nicht ihre Ernennung als Rechtsanwalt und der Gewerbeschein auf Lebenszeit entzogen werden sollte? Es spricht vieles dafür. Denn wenn die Staatsanwaltschaft Köln schon ohne Anzeigenerstattung die Ermittlungen aufnimmt scheint es so, als hätten die hier genannten Unternehmen in naher Zukunft nicht mehr viel zu lachen.Da wird es bald und allem Anschein nach nur noch Collegen geben, ohne das Urmännchen selbst. Entweder weil der im Knast sitzt, oder irgendwo auf der Müllhalde verbuddelt wurde, nachdem man ihm die Birne eingeschlagen,- oder wie einen Romikaschuh selbige eingetreten hat.

So wünsche ich den Abmahnanwälten ab jetzt weiterhin viel Spaß² im Intanett mit den dummen Deutschen, den sich nicht zur Wehr setzenden Duckmausern. Die Doofen, die sich eh alles gefallen lassen und lieber zahlen, anstatt Stress (mit Fremden) zu bekommen.

Wie schnell sich das Blatt doch wenden kann!

Da bleibt mir zum Schluß noch eines anzufügen und an diesem Punkt muss ich ehrlich eingestehen, das kommt von tiefstem Herzen: „ha ha“ 

Die Kanzleien Urmann und Collegen und die Rechtsanwaltskanzlei Daniel Sebastian betreiben organisiertes Verbrechen unter dem Deckmantel der Justiz. Ein pers. Kommentar: Mein O.K. habt ihr. Macht kurzen Prozess mit diesen Neppern, Bauernfängern & gewerbsmäßigen Betrügern!

Quelle

In den Netzkommentaren finden sich dann Sätze wie: Lynchen, Hinrichten, Hände und Kopf abhacken, wochenlang Quälen, die Kniescheiben und/oder Hände zertrümmern, verhungern lassen, Füsse einbetonieren und in der Nordsee versenken, die Kanzleien und die Abmahnanwälte mit Benzin oder Napalm übergießen und in Brand stecken, usw. Wirklich nur die allerfeinsten und gehobensten Nettigkeiten in Vulgärlaune, schwappen einem derzeit in den Kommentarbereichen des Netzes, in dieser Sache entgegen.

Quelle

Da fällt mir gerade noch zu guter letzt ein Filmzitat ein, dass da wie folgt lautet:
Was sind 1.000 Anwälte auf dem Grund der Meere?
Ein wirklich guter Anfang!

Goooooood morning Vietnam! Der Krieg gegen Die Abmahnanwälte Urmann+Collegen,Daniel Sebastian und The Archive AG in Sachen Redtube und Pornostreams weitet sich aus und droht, zu einem flächendeckenden Massaker zu werden! Der Verlierer scheint am Ende jedenfalls nicht der Benutzer und Abgemahnte zu sein, sondern die Abmahner und Anwälte selbst, die da gerade in das virtuelle Kriegsfeuer geraten. Da hat man sich selbst wohl feste das Bein gestellt und befindet sich derzeit im ungebremsten Landeanflug auf den harten und kalten Asphalt. Patsch, dann werden Sie dort liegen und jeder will noch ein bis zehnmal – aus purer Herzenslust  heraus versteht sich, „nachtreten wollen„. 

Quelle

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  • Meinungsfreiheit

    Die Würde des Menschen wird verletzt, wenn er daran gehindert wird, seine Meinung zu äußern, privat oder öffentlich, durch Wort, Schrift, Ton oder Bild, wem gegenüber auch immer. Meinung und die Freiheit zur Meinungsäußerung sind Konstitutionsprinzipien der Demokratie. Zur Meinungsfreiheit gehört auch, dass man jede geäußerte Meinung zur Kenntnis nehmen kann und darf und die Informationsfreiheit aus allgemein zugänglichen Quellen. Meinung ist der Beitrag zu Wahrheit und Richtigkeit. Sie muss sachlich sein, aber die Sachlichkeit verantwortet, wer sich äußert. Alles andere ist Bevormundung. Wenn die Bürger sich nicht äußern können, dürfen oder wollen, nehmen sie an der Willensbildung des Volkes nicht teil. Der Volkswille, der allgemeine Wille, der sich in den Gesetzen manifestiert, begründet die Verbindlichkeiten, die ein freies Leben im Gemeinwesen erst ermöglichen.
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